Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) stellen wir die Frage, ob deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten im Ausland verpflichtet werden sollen.
Mit einem Monitoring will die Bundesregierung bis 2020 überprüfen, ob bereits mehr als 50 % der Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht auch entlang ihrer gesamten Lieferkette erfüllen. Andernfalls will sie dies mit einem Gesetz regeln. Wir kritisieren die Methodik des Monitorings, da die Teilnahme der Unternehmen daran freiwillig und anonym erfolgen soll.
Fair-Handels-Unternehmen zeigen seit über 40 Jahren, dass es möglich ist, Menschen- und Arbeitsrechte entlang internationaler Lieferketten einzuhalten. Jetzt müssen die großen Unternehmen endlich nachziehen. Die Bundesregierung sollte dies – auch unabhängig vom Ergebnis des NAP-Monitorings – endlich gesetzlich festschreiben. Freiwilligkeit von Menschen- und Arbeitsrechten darf keine Option mehr sein.
Bundesweit beteiligten sich im Rahmen des Weltladentags hunderte Weltläden an der gemeinsamen Aktion unter dem Motto:
„Mensch. Macht. Handel. Fair.“.
Beklebte Autos und Befragung der Passanten: mit diesen ungewöhnlichen Aktionen wollten wir unsere Mitbürger zum Dialog über Menschenrechte und Unternehmensverantwortung einladen …
… und natürlich traditionell zum gemeinsamen Fairen Frühstück.
Passend zum anstehenden Muttertag hatten wir auch wieder faire Rosen im Angebot: