Honig: Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Laut einem Gerichtsurteil vom 06.09.2011 ist Honig nicht verkehrsfähig, wenn er Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind.

Was bedeutet dieses Urteil für den Honig, den wir über die GEPA beziehen?

Die Honig-Handelspartner der GEPA befinden sich meist in abgelegenen Gebieten, in denen Gentechnik in der Landwirtschaft keine Rolle spielt. Bei Biozertifizierung ist Gentechnikfreiheit ohnehin Voraussetzung und muss durch entsprechende Entfernung der Bienenstöcke von intensiv bewirtschafteten Feldern garantiert werden.

GEPA arbeitet bei der Qualitätssicherung eng mit den Handelspartnern zusammen und lässt darüber hinaus die Honige analysieren. Bisher wurde kein gv-Pollen gefunden.

GEPA ist gegen die Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft, befürchtet aber, dass das Gerichtsurteil den Imkern das Leben schwer macht, während die Verursacher von Gen-Pollen keine Sanktion zu befürchten haben.

Ausführlichere Information der Gepa finden sich hier

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